Sie wollen den Einbruchschutz Ihrer Immobilie erhöhen? Wir und die KfW unterstützen Sie gern dabei, Ihr Zuhause mit umfassenden Maßnahmen sicherer zu machen. Das Tolle ist: Sie machen Ihr Zuhause sicherer und die KfW gibt einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro dazu, den Sie nicht zurückÂzahlen müssen.
Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände
So schieben Sie der EinbruchÂgefahr einen Riegel vor
An oberster Stelle Ihrer Planungen für EinbruchÂschutzÂmaßnahmen sollten mechanische Sicherungen stehen. Je wirksamer diese sind, desto besser: Weit über ein Drittel aller EinÂbrüche bleibt im VersuchsÂstadium stecken, weil die Diebe die vorhandenen Sicherungen an Türen und Fenstern nicht schnell genug überÂwinden können. Aber auch andere SicherheitsÂvorkehrungen wie AlarmÂanlagen erhöhen den Schutz vor EinÂbrüchen.
Im Folgenden sind die Maßnahmen beschrieben, die wir Ihnen anbieten können und die von der KfW gefördert werden:
Maßnahmen für einen effektiven Einbruchschutz:
Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Bei einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sind typische Schwachstellen wie Türblatt, Zarge oder Verglasung verstärkt, so dass sie bei Gewalteinwirkung länger standhalten als herkömmliche Türen. Der Einbrecher verliert dadurch kostbare Zeit und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass er gestört wird oder den Einbruchversuch abbricht.
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Nachträglich angebrachte aufschraubbare Schlösser wie Türzusatz-, Querriegel- oder Kastenriegel-Schlösser erhöhen den Einbruchschutz um ein Vielfaches. So laufen beispielsweise Querriegelschlösser über die gesamte Breite des Türblattes und sind fest im Türrahmen oder Mauerwerk verankert. Eine fachgerecht montierte Mehrfachverriegelung erhöht den Widerstandswert einer Tür auf der Schlossseite. Auch eine Neuverglasung mit einbruchhemmendem Glas ist möglich.
Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
Es lohnt sich, die mit dem Haus verbundene Garage durch einbruchhemmende Tore und Zugänge sicherer zu machen. Denn auch hier lagern Wertgegenstände, auf die es Diebe abgesehen haben können.
Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren zeichnen sich durch eine extra stabile Rahmenkonstruktion, Sicherheitsglas und meist abschließbare Griffe aus. Darüber hinaus halten gleich mehrere Maueranker die Rahmen fest in der Wand.
Wichtig: Der Einbau von Fenstern und Fenstertüren hat Auswirkungen auf die Gebäudehülle und es können Schäden durch Feuchtigkeit riskiert werden.
Daher ist dies vor allem eine energetische Maßnahme und wird – unter Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten – ausschließlich im Produkt Wohngebäude – Kredit gefördert.
Bei einzelnen energetischen Maßnahmen können Sie alternativ den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.
Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
Zusätzliche Sicherheit an Fenstern und Fenstertüren wird durch den nachträglichen Einbau von Nachrüstsystemen erreicht. Aufschraubbare Fensterstangenschlösser und Pilzkopfverriegelungen überstehen Druck und Hebeleinwirkungen auch über längere Zeit, Bandseitensicherungen erschweren das Aufhebeln an den Bändern und abschließbare Fenstergriffe bieten eine Extra-Sicherung gegen unerwünschtes Öffnen. Auch eine Neuverglasung mit einbruchhemmendem Glas ist möglich.
Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Gitter aus Metall eignen sich vor allem für tiefliegende Fenster wie Kellerfenster. Einbruchhemmende Klapp- und Rollläden bieten einen zusätzlichen Schutz und sollten als Ergänzung zu Sicherungen am Fenster gesehen werden. Lichtschächte befinden sich oft in sichtgeschützten Bereichen und sollten daher in jedem Fall durch entsprechende Abdeckungen abgesichert werden.
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DIN-Normen, WiderstandsÂklassen und U-Werte – wichtig für Sicherheit und Förderung
Wichtig für Ihre Förderung: Die KfW gibt technische MindestÂanforderungen vor, die Ihre Maßnahmen erfüllen müssen. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Förderung erhalten und die umgesetzten Arbeiten die gewünschte Wirkung gegen Einbruch zeigen.
DIN-Normen
In den verschiedenen DIN-Normen wird festgelegt, welche einbruchÂhemmenden EigenÂschaften einzelne BauÂteile aufweisen müssen. So können Hersteller ihre Produkte nach festÂgelegten PrüfÂverfahren testen und zertifizieren lassen – und Sie können sicher sein, dass die Qualität stimmt.
Widerstandsklassen
Die Widerstandsklassen (abgekürzt WK oder auch RC für Resistance class) definieren den Grad des WiderÂstands gegen EinbruchÂversuche. Dabei werden die Klassen in RC 1 bis RC 6 eingeteilt. Je höher die Klasse, umso besser.
Um einen guten EinbruchÂschutz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen Fenster ab WiderstandsÂklasse RC 2.
U-Werte
Der WärmedurchgangsÂkoeffizient U ist der entscheidende KennÂwert bei jeder Art von Dämmung. Er gibt an, wie viel WärmeÂenergie in Watt pro QuadratÂmeter bei einem Grad Temperatur-Unterschied durch ein Bauteil hindurchÂgeht. Kurz gesagt: Je niedriger der U-Wert Ihres Fensters, Rahmens oder Ihrer Tür ist, desto geringer ist der Energieverlust.
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Konditionen der KfW
Höhe des Zuschusses pro Antrag
Bei Maßnahmen zum EinbruchÂschutz zahlen wir Ihnen einen Zuschuss für förderÂfähige InvestitionsÂkosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
förderÂfähige InvestitionsÂkosten |
Höhe Ihres Zuschusses |
weniger als 500 Euro |
kein Zuschuss |
500 Euro bis 1.000 Euro |
20 % |
über 1.000 Euro bis 15.000 Euro |
10 % |
darüber hinausgehende förderÂfähige InvestitionsÂkosten |
kein Zuschuss |
Beispiel: Sie wollen einbruchÂhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen InvestitionsÂzuschuss von 600 Euro.
Die Voraussetzung, um einen Zuschuss für einen ordnungsÂgemäßen EinbruchÂschutz zu bekommen, ist ein fachÂgerechter Einbau durch ein Fachunternehmen wie uns. Wir sind als „Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“ beim Landeskriminalamt Niedersachsen gelistet und dürfen diese Arbeiten ausführen.
Sprechen Sie uns gerne an!
Quelle Text:Â www.kfw.de